Hoverboard Versicherung

Es gibt noch keine genauen Hinweise, wie eine Hoverboard Versicherung Aussehen wird, da diese Geräte NOCH nicht zugealssen sind! Unsere Informationen sind Spekulationen die an E-Bikes und E-Scooter angelehnt sind.

Hoverboard sind versicherungspflichtig. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren im Straßenverkehr bewegt werde.

Hoverboard Versicherung – was genau ist das?

Bei einer Hoverboard-Versicherung handelt es sich um einen Versicherungsschutz, der ähnlich funktioniert, wie bei einer Autoversicherung. Gegen Zahlung einer Prämie (Versicherungsbeitrag) wird das Hoverboard versichert. Auf diese Weise wird eine Minimierung von finanziellen Schäden erreicht.

Die Pflichtversicherung für Hoverboards besteht aus zwei Teilen und wird als Versicherungspaket angeboten:

– Kaskoversicherung: hier ist das Hoverboard beispielsweise gegen Diebstahl und Vandalismus versichert (unter Berücksichtigung des Wertes)
– Haftpflicht: es werden Personen- und Sachschäden versichert, die durch das Hoverboard verursacht werden (Pflichtversicherung für Hoverboards ab 12 Kilometern pro Stunde)

Haftpflichtversicherung

Wird das Hoverboard ohne Versicherungsschutz genutzt, wird gegen das Gesetz verstoßen und es ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Nach Abschluss einer Hoverboard-Pflichtversicherung wird dem Halter eine Versicherungsplakette ausgehändigt, die am Hoverboard wie ein Autokennzeichen sichtbar zu befestigen ist. Die Versicherungshöhe hängt davon ab, wie hoch ein Versicherungsschaden gegenüber Dritten liegt, wenn der Schaden durch ein versichertes Hoverboard verursacht wurde. Der maximale Versicherungsschutz umfasst die Deckung von Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden zwischen einigen Millionen und 100 Millionen Euro pro Schadensfall. Pro Person wird eine Versicherungshöhe von mehreren Millionen Euro im Falle eines Schadens durch das Hoverboard angesetzt.

Hoverboard Teilkaskoversicherung / Vollkaskoversicherung

Angeboten wird eine Teil- oder eine Vollkaskoversicherung. Diese schützen vor verschiedenen finanziellen Risiken.

Teilkaskoversicherung

Neben Standardleistungen wie Diebstahl, sind bei manchen Versicherern Versicherungsleistungen wie Vandalismus, Sturm- oder Hochwasserschäden separat über die Kasko-Versicherung abschließbar. Welche Leistungen im Detail eine Kasko-Versicherung umfasst und welche Zusatzoptionen gewählt werden können, hängt von dem jeweiligen Versicherer und den Tarifen ab.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung bietet in der Regel alles Leistungen, wie sie standardmäßig und optional in der Teilkasko vorhanden beziehungsweise wählbar sind. Zusätzlich beinhaltet die Vollkaskoversicherung einen Versicherungsschutz bei Eigenschäden, beziehungsweise Schäden, die selbst verursacht wurden. Während für die Haftpflichtversicherung lediglich die Schäden Dritter (Nicht-Verursacher) relevant und Eigenschäden aus eigener Tasche zu finanzieren sind, kann über eine Vollkaskoversicherung dieser finanzielle Schutz für Schadensfälle des Verursachers vereinbart werden.

Einschränkungen

In manchen Fällen unterliegt der Versicherungsschutz im Kaskobereich einigen Einschränkungen, sodass das nicht jeder Versicherer jedem individuellen Anspruch von Hoverboard-Haltern gerecht werden kann. Aus diesem Grund lohnt sich ein genauer Vergleich der verschiedenen Angebote, um den optimalen Anbieter/idealen Tarif exakt nach den persönlichen Vorstellungen ohne Umwege finden zu können.

Welche Schadensfälle gibt es?

Diebstahl

Ein Diebstahl liegt vor, wenn ein Hoverboard gestohlen wurde. Voraussetzung für einen Versicherungsfall ist, dass das Hoverboard gegen Diebstahl gesichert wurde, wie zum Beispiel mit einem Sicherheitsschloss. Siehe dazu auch Punkt 7.1.

Teildiebstahl

Bei einem Teildiebstahl handelt es sich, wenn lediglich Teile vom Hoverboard gestohlen worden sind wie beispielsweise die Räder.

Vandalismus

Als Vandalismus wird ein Schadensfall betitelt, wenn ein Schaden eintritt, der auf reiner „Zerstörungswut“ basiert. Wenn ein Hoverboard mutwillig und ohne weiteren Grund außer der Zerstörungsabsicht, vor eine Wand geschleudert wird, handelt es sich um Vandalismus. Voraussetzung ist, dass der Schaden nicht zum Zweck der Entwendung (Diebstahl) von Teilen verursacht wurde oder der Schaden entstand, weil das Hoverboard unsachgemäß durch Dritte oder als „Mittel zum Zweck“ genutzt wurde.

Totalschaden

Bei einem Totalschaden handelt es sich um einen Schadensfall, bei dem eine Reparatur und Ersatzteilbeschaffung den Zeit- oder Neuwert des versicherten Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Schadens-Entstehung überschreitet. Das ist zum Beispiel oft der Fall, wenn die Achse von einem Hoverboard bricht.

Unfallschaden

Wie der Begriff vermuten lässt, handelt es sich hierbei um einen oder mehrere Schäden, die aus einem Unfall resultieren. Verliert ein Hoverboard-Fahrer beispielsweise die Lenkkontrolle und kratzt mit dem Board an den Felgen eines parkenden Fahrzeugs entlang, ist hier ein Unfallschaden entstanden.

Sturzschaden

Als Sturz wird im Versicherungswesen bezeichnet, wenn ein Schaden durch ein Abstürzen oder Hinfallen der versicherten Sache an dieser entstanden ist. Fällt ein Hoverboard aus welchem Grund auch immer, eine Treppe hinunter und hierdurch brechen Kunststoffteile ab, handelt es sich um einen Sturzschaden.

Pannenschaden

Ein Pannenschaden entsteht, wenn ein Fahrzeug aufgrund eines unvorhersehbaren Schadens oder technischen Defekts liegenbleibt beziehungsweise eine Weiterfahrt ohne Schadensbehebung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Das wäre bei einem Hoverboard zum Beispiel der Fall, wenn die Balance-Sensoren ausfallen und dadurch keine sichere Lenkung möglich ist. Ein Akku, der vergessen wurde zu laden, fällt nicht unter einen Pannenschaden.

Akku-Defekt

Ein Akku-Defekt besteht, wenn dieser der Aufgabe einer Energieversorgung nicht oder nur noch teilweise aufgrund eines Schadens nachkommt. Beim Hoverboard kann sich ein Akku-Defekt zeigen, wenn dieser nicht mehr vollständig aufzuladen ist, sich ungewöhnlich schnell entlädt oder die Geschwindigkeitsleistung aufgrund eines Akku-Defekts nicht mehr erbracht werden kann.

Elektroschäden

Besteht ein Schaden an elektrischen Kabeln und/oder Elektroteilen, wird in der Versicherungsbranche von Elektroschäden gesprochen. Kommt es bei einem Hoverboard beispielsweise zu einer Beschädigung der Steuereinheit für den Motor, wird von einem Elektroschaden gesprochen.

Konstruktionsfehler

Konstruktionsfehler basieren grundsätzlich auf einer fehlerhaften Bauplanung. In der Regel handelt es sich dabei um Mängel, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind und sich meist erst bei der praktischen Nutzung zeigen. Sollte bei einem Hoverboard beispielsweise der Akku trotz sachgemäßer Handhabung, explodieren, liegt in der Regel ein Konstruktionsfehler seitens des Herstellers vor.

Produktionsfehler

Ein Produktionsfehler entsteht während des Produktionsvorganges und ist auch als Fabrikationsfehler bekannt. Im Vergleich zu einem Konstruktionsfehler betrifft ein Produktionsfehler einzelne Produkte und nicht vollständige Produktserien, wie bei Konstruktionsfehlern. Bei einem Hoverboard weisen Lackfehler, mangelhafte Schweißnähte oder ungleich große Trittbretter auf einen Produktionsfehler hin.

Materialfehler

Als Materialfehler wird bezeichnet, wenn sich Schäden oder Ungleichheiten bei Produktionsmaterialien zeigen, von denen auszugehen ist, dass sie schon vor der Nutzung/der Produktion bestanden haben. Das können beispielsweise poröse Gummiteile oder brüchige Schrauben beim Hoverboard sein.

Ab wann ist eine Hoverboard Versicherung sinnvoll?

Trotz, dass Hoverboards bis zu 12 Kilometer pro Stunde nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht fallen, lohnt es sich in manchen Fällen dennoch, für sie eine Versicherung auf freiwilliger Basis abzuschließen. Hoverboards sind verhältnismäßig teuer. Ab einem Kaufpreis von 500 Euro ist deshalb eine zusätzliche Versicherung ratsam. Hoverboards liegen im Trend, sind sehr beliebt und fast jeder möchte eins. Eine hohe Nachfrage erhöht in der Regel auch das Diebstahl-Risiko. Des Weiteren sind auch mit weniger Geschwindigkeit Unfälle möglich und vor Schäden durch Vandalismus oder Produktionsfehlern ist niemand gewappnet.

– Darauf ist zu achten

Bei der Auswahl der idealen Versicherung für ein Hoverboard ist grundsätzlich die Prüfung der maximalen Versicherungssumme wichtig. Ein weiterer Faktor betrifft das Alter des Hoverboards, das von Bedeutung ist. In der Regel bieten Versicherer nur einen Versicherungsschutz, wenn das Hoverboard bei Vertragsbeginn nicht älter als sechs oder maximal zwölf Monate ist.

Hoverboard optimal versichern

Eine Versicherung für ein Hoverboard ist nur so gut, wie sie den Versicherten optimal vor finanziellen Schadensersatz schützt. Mit folgender Beratung ist die beste Versicherung zu finden:

Hausratversicherung inkl. Hoverboard Schutz

Die private Hausratversicherung übernimmt in Bezug auf ein Hoverboard bis 12 Kilometer pro Stunde die Deckung bei einem Versicherungsfall von maximal 500 Euro. Wenn eine Diebstahlversicherung gewünscht wird, das Hoverboard täglich in Gebrauch ist und der Elektro-Scooter nie auf der Straße steht, ist ein Versicherungsschutz durch eine private Hausratversicherung ausreichend. Aber Achtung: es gibt eine Nachtklausel, die einen Versicherungsschutz bei Diebstahl eines Hoverboards während der Nacht zwischen 22 Uhr abends und sechs Uhr morgens ausschließt.

Separate Hoverboard Versicherung

Liegt der Anschaffungspreis eines Hoverboards über 500 Euro und ein umfangreicher Versicherungsschutz wird gewünscht, ist eine separate Versicherung die optimale Lösung. Hierbei wird ausschließlich das beziehungsweise ein Hoverboard versichert. Zwar wird der separate und speziell für das Hoverboard ausgerichtete Versicherungsschutz nicht durch die Nachtklauseln eingeschränkt, aber dennoch kann es andere Klauseln und Beschränkungen geben. Hier sollte das Augenmerk bei der Wahl der optimalen Versicherung gelegt werden, ob und inwieweit diese vorhanden sind.

Richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, sodass diese dem Kaufpreis des Hoverboards plus des Sicherheitsschlosses sowie des fest verbauten Zubehörs entsprechen. Eine Höherversicherung, die über dem Wert liegt, ist nicht sinnvoll, da stets nur die tatsächlichen Werte als Grundlage für die Schadensberechnung gelten und somit kein Vorteil für den Versicherten besteht. Nachteilig sind in dem Fall allerdings die monatlichen Versicherungsprämien, die teurer wären.

Wie versichere ich mein Hoverboard?

Um eine Versicherung für ein Hoverboard abzuschließen, ist ein Antrag bei der gewünschten Versicherung zu stellen. In dem Antrag sind folgenden Angaben zu machen:

– Versicherungsbeginn

Nach dem Versenden des Antrags beziehungsweise Eingang dieses beim Versicherer und der Einwilligung zur Lastschrift, beginnt bei manchen Versicherungen bereits der vereinbarte/beantragte Versicherungsschutz. In vielen Fällen beginnt der Versicherungsschutz für das Hoverboard erst nach Zahlungseingang des ersten Versicherungsbeitrages oder zum 1. des Folgemonats nach Vertragsabschluss.

Voraussetzungen für Diebstahlschutz

Um einen Anspruch auf Schadensregulierung durch die Hoverboard-Versicherung bei einem Diebstahl gelten machen zu können, schreiben Versicherer vor, dass das Hoverboard mit einem Marken-Sicherheitsschloss gegen Diebstahl gesichert wird. Dies ist in der Regel dem Versicherer im Schadensfall nachzuweisen, indem die Vorlage des Schlüssels erfolgt. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt und/oder der Nachweis bleibt aus, erlischt der Anspruch auf Schadensregulierung durch die Versicherung.

Schadensregulierung

Tritt ein Versicherungsfall ein, ist dieser dem Versicherer anzuzeigen (Anzeigepflicht). Versicherungen setzen dem Versicherten eine Frist, bis zu der der Versicherte den Schadensfall gemeldet haben muss. Nach Ablauf der Frist kann der Versicherer die Schadensregulierung ablehnen.

– Polizeimeldung

Jeder Versicherungsfall ist der Polizei zu melden, wie zum Beispiel der Diebstahl des versicherten Hoverboards. Eine Anzeige ist zu erstatten.

– Schadensmeldung

Im Idealfall wird nach Eintritt des Versicherungsfalles der Versicherer unverzüglich darüber informiert. Die Frist für die Schadensanzeige beträgt maximal sieben Arbeitstage. Die Schadensanzeige erfolgt in der Regel schriftlich beziehungsweise nach mündlicher Information wird ein Formular zur Schadensmeldung an den Versicherten zugestellt, der dieses auszufüllen und an den Versicherer zurückzusenden hat. In der Regel besteht die Möglichkeit, die Schadensmeldung direkt online zu erledigen. Alle vom Versicherer benötigten Unterlagen sind dem Versicherer vorzulegen oder online einzureichen. Vielfach übernehmen auch Fachhändler die Abwicklung des Versicherungsfalles. Dementsprechend sind diesem die erforderlichen Unterlagen zu übergeben.

– Bearbeitungsdauer im Schadensfall

Nach Eingang der Schadensanzeige erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen die Zusage oder eine Ablehnung einer Schadensregulierung seitens des Versicherers. Nach der Zusage der Schadensregulierung wird diese innerhalb von weiteren fünf Arbeitstagen vorgenommen. In der Regel dauert der gesamte Prozess eines Schadenfalls circa 17 Tage. In manchen Fällen kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern und der Abschluss bis zu vier Wochen auf sich warten lassen.

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