Elektrokleinstfahrzeuge Versicherungsvergleich (eKFV PLEV)
Grundsätzlich sind alle Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Als Altersbeschränkung gilt hier: ab 14 Jahren.
E-Scooter
Typ | Versicherung | Alter |
---|---|---|
Vmax. bis 20 km/h | Ja | ab 14 Jahren |
E-Scooter sind eine Art elektrische Tretroller (ohne Sitz). Bei Nutzung auf öffentlichen Straßen müssen E-Scooter eine entsprechende Zulassung haben. Hier geht es zur E-Scooter Versicherung.
Monowheels
Typ | Versicherung | Alter |
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Monowheel mit max. Geschwindigkeit von ? | ? | ? |
Monowheel mit max. Geschwindigkeit über ? | ? | ? |
Monowheels sind elektrisch betriebene Einräder. Für sie benötigt man ein gewissen Gespür und eine gute Balance. (Noch kein Gesetzesentwurf vorhanden). Hier geht es zur E-Einrad Versicherung.
Hoverboards
Typ | Versicherung | Alter |
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Hoverboard mit max. Geschwindigkeit von ? | ? | ? |
Hoverboard mit max. Geschwindigkeit über ? | ? | ? |
Ein Hoverboard ist ein selbstbalancierendes Board, das die meisten aus “Zurück in die Zukunft II” kennen. Schweben können sie allerdings nicht. (Noch kein Gesetzesentwurf vorhanden). Hier geht es zur Hoverboard Versicherung.
E-Skateboards
Typ | Versicherung | Alter |
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E-Skateboard mit max. Geschwindigkeit von ? | ? | ? |
E-Skateboard mit max. Geschwindigkeit über ? | ? | ? |
Ein E-Skateboard ist, wie der Name schon sagt, ein elektronisch betriebenes Skateboard. Es gibt sie in verschiedenen Breiten und mit unterschiedlicher Bereifung. (Noch kein Gesetzesentwurf vorhanden). Hier geht es zur E-Skateboard Versicherung.
Warum benötigen Elektrokleinstfahrzeuge eine Versicherung?
Elektrokleinstfahrzeuge benötigen eine Versicherung, weil auch mit ihnen – so wie mit jedem Fahrzeug – Unfälle passieren können. Insbesondere Schäden an anderen Fahrzeugen oder sogar Personen können schnell in die Pleite führen, wenn das Kleinstfahrzeug nicht versichert wird. Aber auch Schäden am Kleinstfahrzeug selbst werden unter bestimmten Bedingungen von einer Versicherung reguliert. In jedem Fall sind Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen in der Pflicht, verursachte Schäden finanziell zu entschädigen. Eine Versicherung sorgt dafür, dass dies auch geschieht.
Warum greift die Haftpflichtversicherung nicht?
Die Haftpflichtversicherung greift ausschließlich bei Elektrokleinstfahrzeugen, die eine Straßenzulassung erworben haben. Dies trifft erst nur auf E-Scooter mit einer Maximalgeschwindigkeit von 12 km/h zu. Soll die Haftpflichtversicherung wirken, müssen hier jedoch auch Radunfälle in den Vertrag eingeschlossen sein.
Zulassungskriterien
Es gibt eine Reihe von Zulassungskriterien, die derzeit zwingend erfüllt sein müssen, wenn eine Straßenzulassung erteilt werden soll. So darf das Elektrokleinstfahrzeug nicht schneller als 20 km/h sein und nicht mehr wiegen als 55 kg. Der Motor darf eine Leistung von max. 500 W haben. Selbstbalancierende Elektrokleinstfahrzeuge dürfen eine Leistung von max. 1.400 W haben davon min. 60% zur selbstbalancierung. Zusätzlich muss es Licht, Bremse und einen Signalton am Elektrokleinstfahrzeug geben. Darüber hinaus müssen die Vorschriften der StVo berücksichtigt werden. Kleinstfahrzeuge dürfen ausschließlich auf Straßen und Radwegen fahren.
Versicherungsplakette eKFV PLEV
Vor der Inbetriebnahme des Elektrokleinstfahrzeuges mit einer Geschwindigkeit über 12 km/h bis max. 20 km/h, muss eine Versicherungsplakette auf dem Fahrzeug angebracht sein. Diese muss dauerhaft auf dem Fahrzeug verklebt und mit einem fälschungssicheren Hologramm ausgestattet sein. Das Muster der Versicherungsplakette entspricht folgendem Bild:
Kosten für die Versicherung
Da elektrische Kleinstfahrzeuge eine ziemlich neue Angelegenheit sind, gibt es noch nicht sehr viel Erfahrung mit den Versicherungskosten. Derzeit bekommt man eine gute Versicherung ab 60 EUR im Jahr, allerdings ist die Versicherung grundsätzlich für jüngere Versicherungsnehmer teurer als für ältere Personen. Auch hier gilt: Ein Versicherungsvergleich vorab lohnt sich.
Fahren ohne Versicherungsschutz
Tatbestand | Strafe |
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Fahrzeug ohne ABE | 70 € |
Fahrzeug ohne Versicherungsplakette | 40 € |
Weitere Bußgelder findest du unter eKFV Bußgelder. Wer wiederholt ohne Versicherungsschutz fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Neben Punkten in Flensburg, Bußgeldern und im schlimmsten Fall – bei Unfall oder Trunkenheit – Führerscheinentzug, können die Kleinstfahrzeuge auch von Polizeibeamten konfisziert werden. In bereits bekannten Fällen bekamen die Fahrer bis zu 3 Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und Bußgelder in Höhe von bis zu 300 EUR.
Folgen
Fährt man dennoch ohne Versicherungsschutz und verursacht mit seinem elektrischen Kleinstfahrzeug und verursacht dann einen Unfall, sind die Folgen gravierend. Neben den bereits oben erwähnten Strafmaßnahmen kommen auch zivilrechtliche Folgen auf den Verkehrssünder zu. Bei Sachschäden ist der finanzielle Teil noch halbwegs übersichtlich, aber bei Personenschäden kommen schnell mehrere 10.000 EUR zusammen, die dem Unfallopfer zugesprochen werden können. Zudem kann es auch zu Vorstrafen oder – in speziellen Fällen – sogar zu Gefängnisstrafen kommen. Insofern ist es sehr ratsam, niemals ohne Versicherungsschutz und ohne Straßenzulassung mit seinem E-Kleinstfahrzeug unterwegs zu sein.
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