Der Trend E-Bikes – Gesetzliche Regelungen, legales Fahren und mehr
Andere Länder, andere Sitten. Oder im Falle der E-Bikes: Andere Gesetze. E-Bikes sind ein vergleichsweise neuer Trend. Eine europäische oder gar weltweite Einheitlichkeit, davon ist man bisher noch meilenweit entfernt.
Doch bleiben wir vorerst doch einmal bei der EU. Wie sieht es in der Europäischen Union aus? Wer darf wo E-Bikes nutzen? Und benötigen Sie eine eigene Versicherung? Was passiert im Falle eines Unfalls? Und zuallererst: Woher bekommt man überhaupt ein wirklich gutes E-Bike? Frage über Fragen.
Auch beim Preis macht so manch ein Fahrrad-Fan große Augen. Wer Spaß und Unterhaltung ganz ohne Kosten sucht, der tut vermutlich gut daran, sich nach einem anderen Hobby umzusehen. Wer im Online Casino vorbeischaut, der kann beispielsweise teilweise sogar bis zu 20 Euro ohne Einzahlung erhalten – eine etwas andere Freizeitbeschäftigung, doch zumindest können Sie sich dabei über Unterhaltung ganz ohne Kosten freuen.
Doch nun zurück zu den E-Bikes. Sollten Sie bereits im Besitz eines E-Bikes sein oder vorhaben, sich in nächster Zukunft eines zuzulegen, dann haben wir alle für Sie relevanten Infos zum Thema Legalität und sicheres Fahrvergnügen auf E-Bikes zusammengetragen, und außerdem einen kurzen Abstecher zur Frage „Lohnt sich ein E-Bike überhaupt?“ gemacht.
Lohnt sich ein E-Bike überhaupt?
E-Bikes sind teuer. Ist es also überhaupt lohnenswert, in eine solche Anschaffung zu investieren? Grundsätzlich gilt: Zeit sollten Sie auf jeden Fall investieren, nämlich in den Vergleich verschiedener Modelle und Angebote. Vor allem sollten Sie sich auch die Reichweite des Bikes genau ansehen. Je nach Vorlieben und Gebrauch kann es in diesem Punkt nämlich ganz schön große Unterschiede geben. Machen Sie bei der Qualität am besten keine Abstriche, denn das könnte Ihnen im späteren Verlauf der Nutzung ganz schön teuer kommen.
Der Preis für E-Bikes schreckt Sie ab? Je nachdem, für welches Bike, mit welcher Reichweite und mit welchen Features man sich entscheidet, kann es bei der Anschaffung eines E-Bikes nämlich durchaus vorkommen, dass man ganz schön tief in die Tasche greifen muss. Wer in diesem Sektor etwas wirklich Gutes bekommen will, der muss auch dafür bezahlen. Als wahrer Schnäppchenjäger wird man in der Welt der E-Bikes vermutlich nicht glücklich werden.
E-Bikes in Deutschland
Bevor wir uns mit dem E-Biken im Ausland befassen, wollen wir uns nun einmal ansehen, wie die rechtliche, gesetzliche und versicherungstechnische Lage für E-Bike-Nutzer in Deutschland aussieht. Grundsätzlich gibt es zwei Arten an E-Bikes:
- Das sogenannte Pedelec
- Das sogenannte Speed-Pedelec
Die meisten Menschen, die eine Anschaffung eines Elektrofahrrads für den Freizeitgebrauch in Betracht ziehen, meinen dabei vermutlich ein reguläres Pedelec (Pedal Electric Cycle). Der Motor unterstützt den Radfahrer hierbei während des Tretens – und zwar wirklich nur dann, wenn der Fahrer auch tatsächlich selbst in die Pedale tritt. Die Unterstützung ist dabei bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h möglich. Gesetzlich gesehen gelten diese Pedelecs in Deutschland als reguläre Fahrräder. Sie benötigen weder ein Kennzeichen noch eine Betriebserlaubnis, und auch keinerlei Versicherung. Speed Pedelecs erreichen bis zu 45 km/h, gelten somit als Leichtkraftfahrzeug und verlangen eine eigene Versicherung sowie eine eigene Fahrerlaubnis.
E-Bikes laut EU-Gesetzgebung
Mit der Gesetzeslage Deutschlands ist es, wie wir alle wohl vermutlich bereits wissen, allerdings noch nicht getan. Vor allem dann, wenn wir auch ins benachbarte EU-Gebiet reisen und dort mit dem Fahrrad unterwegs sein wollen, ist es wichtig, sich mit den Regeln auseinanderzusetzen, die von der EU bezüglich der Klassifizierung und Nutzung von E-Bikes aufgestellt wurden.
Die 25 km/h Grenze ist, gemeinsam mit einer Grenze der maximalen Nenndauerleistung von 0,25kW, auch das in der gesamten EU gültige Kriterium für ein reguläres E-Bike. Das wurde in der zugehörigen EU-Richtlinie bereits Anfang der 2000er Jahre festgelegt. Anders gesagt: Mit einem E-Bike, wie Sie es in Deutschland ganz normal als Fahrrad benutzen dürfen, können Sie auch ohne Probleme in anderen EU-Mitgliedsstaaten biken. Außerhalb der EU hingegen, ist es nicht zu hundert Prozent sicher, dass die Nutzung von E-Bikes auch tatsächlich erlaubt ist. Informieren Sie sich hier unbedingt vor einem möglichen Reiseantritt darüber, wie E-Bikes im Zielland gehandhabt werden.
Wichtige gesetzliche Regelungen
Da wir nun wissen, was in Deutschland und der EU als E-Bike gilt und wie es definiert ist, kann es nun an die wichtigsten gesetzlichen Regelungen gehen, die Sie beachten sollten, wenn Sie mit dem Elektrofahrrad unterwegs sind.
In Deutschland sowie in den meisten anderen EU-Staaten gibt es keine Helmpflicht. Lediglich Finnland und Malta legen fest, dass Fahrradfahrer immer und überall einen Helm tragen müssen. In Island, Kroatien, Litauen und einigen weiteren Ländern besteht Helmpflicht teilweise für Minderjährige, in Spanien und der Slowakei gilt die Helmpflicht auf Überlandstraßen.
Alkohol am Steuer – im Auto geht das auf keinen Fall. Doch wie sieht es mit dem Fahrrad, bzw. dem E-Bike aus? In Deutschland gibt es auch auf Fahrrädern eine Grenze. Sie liegt bei 1,6 Promille. Sollten aufgrund der Fahrweise jedoch andere Verkehrsteilnehmer negativ beeinträchtigt werden, sind Strafanzeigen bereits ab 0,3 Promille möglich.
Bei Anhängern für reguläre Fahrräder und E-Bikes sowie dem Transport von Kindern im Fahrradanhänger unterscheiden sich verschiedene Länder sehr stark. In Deutschland ist es erlaubt Kinder im Anhänger zu transportieren, allerdings maximal zwei Kinder, die maximal 7 Jahre alt sind. Der Fahrradanhänger muss außerdem eigens für den Transport von Kindern vorgesehene Sitze aufweisen.